1968 – 1978
April 1978 – Juni 1982 Anwaltstätigkeit in einer Hanauer Großkanzlei
Juli 1982 Eintritt in Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jürgen Lippe Hanau-Steinheim
Juli 1991 Bestellung zum Notar durch Hessischen Minister der Justiz
April 1997 Übernahme der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jürgen Lippe, Hanau-Steinheim
Seit Juli 1991 ist Herr Rechtsanwalt Dietmar Jeck zugleich auch als Notar tätig.
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem es obliegt, Rechtsvorgänge zur beurkunden und zu beglaubigen. Der Notar ist verpflichtet, seine Amtstätigkeit neutral und unabhängig auszuüben. Darin liegt auch der Unterschied zur Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der zur Wahrnehmung einseitiger Parteiinteressen verpflichtet ist. Ebenso wie der Rechtsanwalt ist auch der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet.
In unserem Notariat bearbeiten wir unter anderem:
Wir können Ihnen hier nur einen begrenzten Überblick über die Notariatstätigkeit geben. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie eine Beurkundung oder eine Beglaubigung benötigen.
Eine vorherige Beratung und Übersendung von Entwürfen sind für uns Selbstverständlichkeiten. Geschulte Mitarbeiterinnen sowie der Einsatz modernster Technik gewährleisten eine zeitnahe und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Beurkundungsaufträge.